Die Vorsorger

Diesem Irrtum unterliegen 85 % der Ehepartner

Vorsicht: Irrtum!

Viele Ehepartner kümmern sich nicht um ihre Vorsorge. Warum das so ist? Es liegt an einem weit verbreiteten Irrtum: Verheiratete gehen häufig davon aus, dass der Ehepartner im Ernstfall automatisch vertretungsbefugt ist. Das ist aber nicht der Fall. Tatsächlich sind Ehepartner ohne entsprechende Vorsorgedokumente weder entscheidungsberechtigt noch vertretungsbefugt.

Was ist die Folge? In vielen Fällen werden Sie nicht von Ihrem Ehepartner, sondern von einem gerichtlich bestellten Betreuer vertreten. Diese fremde Person trifft dann sämtliche Entscheidungen in Ihrem Namen.

Vorsorge für Ehepartner

Spätestens jetzt sollte Ihnen klar sein: Auch als Ehepartner müssen Sie sich um passende Vorsorgedokumente kümmern. Welche das sind? Hier gibt es im Grunde keine Unterschiede zu unverheirateten Paaren: Sie brauchen vor allem eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Kommen Sie auf uns zu, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Ohne Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung überlassen Sie Entscheidungen über Ihr Leben (und Tod) fremden Personen. In vielen Fällen bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer, der sich um Ihre Angelegenheiten kümmert. Er holt sich Auskünfte von Ärzten, trifft medizinische Entscheidungen in Ihrem Namen und kümmert sich um wichtige Angelegenheiten wie z.B. Verträge.

Nur wenn Sie Glück haben, wählt das Betreuungsgericht Ihren Ehepartner als Betreuer aus. Das ist möglich, passiert aber deutlich seltener als Sie denken.

Ob verheiratet oder nicht: Wer sich für den Ernstfall absichern möchte, braucht unbedingt eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Für Ehepaare ist das besonders wichtig – denn im Gegensatz zur weit verbreiteten Annahme, sind Ehepaare nicht automatisch entscheidungsberechtigt oder vertretungsbefugt.